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   BGH, 10.05.2016 - X ZR 66/15   

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https://dejure.org/2016,21921
BGH, 10.05.2016 - X ZR 66/15 (https://dejure.org/2016,21921)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2016 - X ZR 66/15 (https://dejure.org/2016,21921)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - X ZR 66/15 (https://dejure.org/2016,21921)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 6 Nr 3 VOB/A 2012
    Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Erforderlichkeit der Festlegung von Kriterien zur Angebotswertung bei der Zulassung von Nebenangeboten - Industriebrache

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § ... 16 Abs. 6 Nr. 3 Satz 2 VOB/A, § 543 Abs. 2 ZPO, § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A, § 16 Abs. 6 Nr. 3 Satz 3 VOB/A, § 127 Abs. 1 GWB, § 127 Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB, § 35 Abs. 2 Satz 3 VgV, § 127 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GWB, § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB, § 16d Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 VOB/A, § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot im Unterschwellenbereich bei der Zulassung von Nebenangeboten; Festlegung von Kriterien zur Angebotswertung; Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots nach transparenten und willkürfreien Gesichtspunkten ; Abgabe ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Erforderlichkeit der Festlegung von Kriterien zur Angebotswertung bei der Zulassung von Nebenangeboten - Industriebrache

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Schadensersatz; Nebenangebot; Mindestanforderungen; Zuschlagskriterien; Bekanntmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A (2012) § 16 Abs. 6 Nr. 3
    Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot im Unterschwellenbereich bei der Zulassung von Nebenangeboten; Festlegung von Kriterien zur Angebotswertung; Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots nach transparenten und willkürfreien Gesichtspunkten; Abgabe ...

  • rechtsportal.de

    VOB/A ( 2012) § 16 Abs. 6 Nr. 3 ; GWB § 127 Abs. 1
    Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot im Unterschwellenbereich bei der Zulassung von Nebenangeboten; Festlegung von Kriterien zur Angebotswertung; Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots nach transparenten und willkürfreien Gesichtspunkten; Abgabe ...

  • datenbank.nwb.de

    Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Erforderlichkeit der Festlegung von Kriterien zur Angebotswertung bei der Zulassung von Nebenangeboten - Industriebrache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschwellenvergabe: Wertungskriterien müssen nicht festgelegt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit der Festlegung von Kriterien zur Angebotswertung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Bei nationalen Vergabeverfahren müssen Auftraggeber nicht in jedem Fall Wertungskriterien festlegen!

  • heuking.de (Kurzinformation)

    VOB/A: Bekanntgabe der Zuschlagskriterien unterhalb der EU- Schwellenwerte nicht erforderlich

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Angabe von Wertungskriterien im Unterschwellenbereich

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Wertungskriterien unterhalb der Schwellenwerte: Nicht grundsätzlich erforderlich

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Wertungskriterien unterhalb der Schwellenwerte: Nicht grundsätzlich erforderlich!

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlagskriterien im Unterschwellenbereich: Keine Bekanntgabe, keine Transparenz nötig?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschwellenvergabe: Wertungskriterien müssen nicht festgelegt werden! (VPR 2016, 196)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschwellenvergabe: Wertungskriterien müssen nicht festgelegt werden! (IBR 2016, 535)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1276
  • NZBau 2016, 576
  • VergabeR 2016, 747
  • ZfBR 2016, 725
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 66/15
    Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn ohne ausdrücklich formulierte Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot nicht nach transparenten und willkürfreien Gesichtspunkten bestimmt werden kann (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 109/96, BGHZ 139, 273, 278).

    Wäre es dem Auftraggeber gestattet, bei der Angebotswertung die relevanten Gesichtspunkte frei zu bestimmen, bestünde die Gefahr einer willkürlichen Auswahl (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 109/96, BGHZ 139, 273, 278).

    Es hängt von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere vom Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags und der Detailliertheit des Leistungsverzeichnisses ab, ob und inwieweit es hiernach der vorherigen Festsetzung von Wertungskriterien bedarf, die dann aus Transparenzgründen aber auch bekanntzumachen sind, auch wenn dies im ersten Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen an sich nicht vorgesehen ist (vgl. BGHZ 139, 273, 278).

  • BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10

    Regenentlastung

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 66/15
    a) Die Formulierung von Mindestanforderungen ist, wie auch die Beschwerde nicht verkennt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10, VergabeR 2012, 26 - Regenentlastung) nicht erforderlich.
  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 66/15
    Andernfalls würde das Ziel der Ausschreibung verfehlt, durch die Vergabe öffentlicher Aufträge im Wettbewerb (§ 97 Abs. 1 Satz 1 GWB) das effizienteste und damit für den Auftraggeber kostengünstigste Angebot hervorzubringen (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ZB 15/13, BGHZ 199, 327 Rn. 17 - Stadtbahnprogramm Gera).
  • OLG Nürnberg, 26.05.2015 - 1 U 1430/14

    Vergabeverfahren: Keine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Zuschlagskriterien im

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 66/15
    Das Berufungsgericht hat die dagegen eingelegte Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen (OLG Nürnberg, VergabeR 2015, 723).
  • VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16

    Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

    Die bundesweite Rechtsprechung zur Vorab-Transparenz von Zuschlagskriterien ist gerade durch die jüngste Schulnotenrechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015, VII - Verg 24/15; OLG Celle, Urteil v. 23.02.2016 - 13 U 148/15; a. A. wohl BGH, Beschl. v. 10.05.2016 - X ZR 66/15) unübersichtlich geworden.
  • VK Südbayern, 06.02.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16

    Abfallrechtliche Klassifizierung von Aushubmaterial und schwere Qualifizierung

    Auch wenn nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b Satz 2 VOB/A 2016 Nebenangebote auch zugelassen werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, kann der Preis in diesen Fällen nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn durch entsprechende Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Haupt- und Nebenangebote qualitativ vergleichbar sind, da der Preis sonst kein für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbares Kriterium i. S. v. § 127 Abs. 4 Satz 2 GWB ist und eine Ungleichbehandlung eintritt (BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15).

    Nur wenn dies nach dem Gegenstand des Auftrags und der Gesamtheit der Vergabeunterlagen erreicht werden könne, dürfe der Preis einziges Zuschlagskriterium sein (BGB, Beschl. v. 10.05.2016, X ZR 66/15, Rdn.10).

    Erst in Zusammenschau mit § 127 Abs. 4 Satz 2 GWB und Art. 45 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU sowie in Kenntnis der jüngeren Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 07.01.2014 - X ZB 15/13 und BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15) und der entsprechenden Diskussion in Fachkreisen konnte auf eine etwaige Rechtswidrigkeit geschlossen werden.

    In seinem umfangreichen obiter dictum im Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15 hat der BGH darauf hingewiesen, dass § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 VOB/A (und entsprechend § 35 Abs. 2 Satz 3 VgV) nicht von der Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird und sich das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bestimmt (§ 127 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GWB), entbinden.

  • VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17

    Vergabeverfahren: Mindestanforderungen für einzureichende Nebenangebote, wenn

    Auch wenn nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b Satz 2 VOB/A 2016 Nebenangebote auch zugelassen werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, kann der Preis in diesen Fällen nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn durch entsprechende Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Haupt- und Nebenangebote qualitativ vergleichbar sind, da der Preis sonst kein für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbares Kriterium i.S.v. § 127 Abs. 4 Satz 2 GWB ist und eine Ungleichbehandlung eintritt (BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15).

    In seinem umfangreichen obiter dictum im Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15 - hat der BGH darauf hingewiesen, dass § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b) S. 2 VOB/A (und entsprechend § 35 Abs. 2 S. 3 VgV) nicht von der Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird und sich das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bestimmt (§ 127 Abs. 1 S. 1 und 3 GWB), entbindet.

  • VK Südbayern, 27.03.2017 - Z3-3-3194-1-03-02/17

    Zulässige Wettbewerbsverengung durch Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes bei

    Ähnlich wie bei Nebenangeboten (vgl. dazu das obiter dictum des BGH im Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15) spricht viel dafür, dass auch Hauptangebote, die sich qualitativ erheblich unterscheiden können, nur dann nach dem Preis als einzigem Zuschlagskriterium gewertet werden dürfen, wenn durch eine entsprechende Festlegung von Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Angebote qualitativ soweit vergleichbar sind, dass der Zuschlag auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis erteilt werden kann.
  • VK Südbayern, 28.04.2023 - 3194.Z3-3_01-22-57

    Leistung funktional beschrieben: Preis als einziges Zuschlagskriterium zulässig?

    Der Preis darf dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn nach dem Gegenstand des Auftrags und der Gesamtheit der Vergabeunterlagen erreicht werden kann, dass der Zuschlag auf das Angebot nach dem besten Preis-Leistung-Verhältnis erteilt wird (BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15, IBRRS 2016, 1912 = VPRRS 2016, 0270).*).

    Nach der Rechtsprechung des BGH darf der Preis einziges Zuschlagskriterium sein, wenn nach dem Gegenstand des Auftrags und der Gesamtheit der Vergabeunterlagen erreicht werden kann, dass der Zuschlag auf das Angebot nach dem besten Preis-Leistung-Verhältnis erteilt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15).

  • VK Südbayern, 30.03.2017 - Z3-3-3194-1-04-02/17

    Abweichung von langjähriger Übung muss besonders begründet werden!

    Ähnlich wie bei Nebenangeboten (vgl. dazu das obiter dictum des BGH im Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15) spricht viel dafür, dass auch Hauptangebote, die sich qualitativ erheblich unterscheiden können, nur dann nach dem Preis als einzigem Zuschlagskriterium gewertet werden dürfen, wenn durch eine entsprechende Festlegung von Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Angebote qualitativ soweit vergleichbar sind, dass der Zuschlag auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis erteilt werden kann.
  • VK Rheinland, 28.08.2019 - VK 25/19

    Benennung spezieller Nachunternehmerleistungen kann nachgefordert werden!

    Dicks, a.a.O., § 35 VgV Rn. 19 f.; BGH, Beschluss v. 07.01.2014 - X ZB 15/13; BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2015 - VII-Verg 31/14; VK Südbayern, Beschluss v. 17.01.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16.
  • VK Südbayern, 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19

    Leistungen, Nichtzulassung, Vergabekammer, Vergabeverfahren, Bieter,

    In seinem umfangreichen obiter dictum im Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15 - hat der BGH darauf hingewiesen, dass § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b) S. 2 VOB/A (und entsprechend § 35 Abs. 2 S. 3 VgV) nicht von der Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird und sich das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bestimmt (§ 127 Abs. 1 S. 1 und 3 GWB), entbindet.
  • VK Südbayern, 14.03.2023 - 3194.Z3-3_01-22-57

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Vergabeverfahren, Leistungsbeschreibung,

    Der Preis darf dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn nach dem Gegenstand des Auftrags und der Gesamtheit der Vergabeunterlagen erreicht werden kann, dass der Zuschlag auf das Angebot nach dem besten Preis-Leistung-Verhältnis erteilt wird (BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15).

    Nach der Rechtsprechung des BGH darf der Preis einziges Zuschlagskriterium sein, wenn nach dem Gegenstand des Auftrags und der Gesamtheit der Vergabeunterlagen erreicht werden kann, dass der Zuschlag auf das Angebot nach dem besten Preis-Leistung-Verhältnis erteilt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15).

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